Für mein Verständnis der Dinge ist eine Eigenbedarfskündigung als Firma nicht möglich.
Die Eigenbedarfskündigung ist im § 573 BGB (
§ 573 BGB - Eigenbedarfskündigung und ordentliche Kündigung des Vermieters) geregelt. Dort heißt es, dass ein berechtigtes Interesse vorliegen muss und der Vermieter die Wohnung für
sich selbst oder seine Familienangehörigen benötigt.
Das aufgeführte BGH-Urteil trifft m.E. diesen Fall nicht.