Ist dies
Zitat:
Anschlussschlauch vom aufsteigenden Wasserrohr zum Wasserhahn.
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der ursprüngliche bauliche Zustand?
Wenn weder der Wohnungseigentümer noch die WEG, eine Gebäude-Leitungswasserversicherung hätte, dann ist die Frage nach einer Haftpflichtversicherung berechtigt. Aber die würde nicht zahlen, wenn kein "Verursacher" festgestellt würde.
Wäre der Mieter der "Verursacher", dann wäre er zur Schadensbeseitigung verpflichtet. Mieter haben oft Haftpflichtversicherungen mit dem Einschluss von Mietsachschäden.
Im Normalfall arbeiten hier die Gebäudeversicherung und die (Mieter-) Haftpflichtversicherung Hand in Hand.