Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
Guten Tag,
ich bewohne seit dem 01.12.2012 eine Wohnung und möchte diese jetzt kündigen, da die Fenster undicht sind, kalte Luft aus den Steckdosen zieht und der Vermieter unter mir leider laute Musik bis morgens um 05.00 Uhr super findet.
Meine Frage ist nun ob es in diesem Fall, obwohl noch keine schriftliche Aufforderung, diese Mängel abzustellen, an die Vermieterin eingegangen ist, eine Möglichkeit gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|