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Alt 24.01.2013, 13:24
G.Bollig G.Bollig ist offline
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Registriert seit: 24.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Guten Tag,

ich bewohne seit dem 01.12.2012 eine Wohnung und möchte diese jetzt kündigen, da die Fenster undicht sind, kalte Luft aus den Steckdosen zieht und der Vermieter unter mir leider laute Musik bis morgens um 05.00 Uhr super findet.
Meine Frage ist nun ob es in diesem Fall, obwohl noch keine schriftliche Aufforderung, diese Mängel abzustellen, an die Vermieterin eingegangen ist, eine Möglichkeit gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.



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