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Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
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24.01.2013, 16:53
Regenmacher
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AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
Zitat:
die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.
Nein! Ob dies auch bei einer vorherigen Aufforderung zur Abstellung des Mangels an den Vermieters zutrifft, sollte ein Anwalt für Mietrecht wissen.
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