Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet
Hallo Allerseits,
ich habe vor ca. 3 Jahren in Eigenleistung eine komplette Duscheinheit Einbauen lassen.( meisterbertieb )
Hierüber war der Vermieter Einverstanden.
Die Warmwasserversorgung läuft allerdings über einen Durchlauferhitzer für die ganze Wohnung.Die Heizung erfolgt über Gas.
Nun war eine Firma vor Ort, weil dieser Durchlauferhitzer kein warmes Wasser mehr gab.
Dieser Handwerker war ca. 10 Min anwesend und hat festgestellt, das Wasserhahn und Duschkopf verkalkt waren.
Und ua. bei diesen Temepraturen es vorkommen kann, das kein warmes Wasser laufen kann.
Sonst wurde von der Firma keine Arbeitsleistung vorgenommen.
Wasserhahn sowie Duschkopf habe ich dann persönlich gereinigt somit wieder warmes Wasser läuft.
Nun erhielt ich eine Rechung von meinen Vermieter von 51,05 ink MwSt%,
dabei ist keine Reperatur oder sontige Leistung erfolgt.
Auf der Rechnung steht allerding das die Störung behoben worden ist,aber nicht welcher Schaden vorlag.
Muss ich für diese Summe aufkommen.
MfG
Manfred Dicken
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|