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Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 26.01.2013, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2013
Beiträge: 3
Standard Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Hallo Allerseits,
ich habe vor ca. 3 Jahren in Eigenleistung eine komplette Duscheinheit Einbauen lassen.( meisterbertieb )
Hierüber war der Vermieter Einverstanden.
Die Warmwasserversorgung läuft allerdings über einen Durchlauferhitzer für die ganze Wohnung.Die Heizung erfolgt über Gas.
Nun war eine Firma vor Ort, weil dieser Durchlauferhitzer kein warmes Wasser mehr gab.
Dieser Handwerker war ca. 10 Min anwesend und hat festgestellt, das Wasserhahn und Duschkopf verkalkt waren.
Und ua. bei diesen Temepraturen es vorkommen kann, das kein warmes Wasser laufen kann.
Sonst wurde von der Firma keine Arbeitsleistung vorgenommen.
Wasserhahn sowie Duschkopf habe ich dann persönlich gereinigt somit wieder warmes Wasser läuft.
Nun erhielt ich eine Rechung von meinen Vermieter von 51,05 ink MwSt%,
dabei ist keine Reperatur oder sontige Leistung erfolgt.
Auf der Rechnung steht allerding das die Störung behoben worden ist,aber nicht welcher Schaden vorlag.
Muss ich für diese Summe aufkommen.
MfG
Manfred Dicken



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  #2  
Alt 26.01.2013, 17:04
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Zitat:
Zitat von Mümmel Beitrag anzeigen
Dieser Handwerker war ca. 10 Min anwesend und hat festgestellt, das Wasserhahn und Duschkopf verkalkt waren.
Und ua. bei diesen Temepraturen es vorkommen kann, das kein warmes Wasser laufen kann.
Sonst wurde von der Firma keine Arbeitsleistung vorgenommen.
alleine die feststellung durch den handwerker ist eine arbeitsleistung!
sorry, aber das entkalken oder reinigen der siebe an wasserhähnen sind genauso mietersache wie fensterputzen.
fast vergessen, falls im mietvertrag eine klausel steht, für kleinreparaturen, mit einer festen summe die größer als 51,05€ ist, muß man das bezahlen.

Geändert von peryair (26.01.2013 um 17:11 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.01.2013, 09:35
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Nein, das Entkalken ist nicht "Mietersache".
Daher auch keine "Kleinreparatur".
Aber das war ja auch nicht das Thema.

Der Mieter sollte die Rechnung an den Vermieter mit der Bitte zurückgeben, ihm einen Grund für die Begleichung der Rechnung zu nennen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.01.2013, 09:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Ein Beratungsgespräch ist doch keine Arbeitsleistung.
Daher meine ich.das die Rechnung nicht gerechtfertigt ist.
Auf jeden fall erstmal Danke für Euere Mitarbeit.

MfG
M.Dicken
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.01.2013, 14:48
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Warmwassersorgung nicht mehr gewährleistet

Zitat:
Zitat von Mümmel Beitrag anzeigen
Hallo Allerseits,
ich habe vor ca. 3 Jahren in Eigenleistung eine komplette Duscheinheit Einbauen lassen.( meisterbertieb )
dafür soll der vermieter verantwortlich sein? sehr dünnes eis....
Zitat:
Zitat von Mümmel Beitrag anzeigen
Ein Beratungsgespräch ist doch keine Arbeitsleistung.
ein handwerker bewegt noch nicht mal den finger kostenlos. er hatte ja schließlich kosten: die anfahrt und die zeit vor ort. ein ganz normaler vorgang.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
badezimmer, durchlauferhitzer, kleinreparatur, warmwasser, wasserhahn


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