Zitat:
Zitat von Mümmel
Dieser Handwerker war ca. 10 Min anwesend und hat festgestellt, das Wasserhahn und Duschkopf verkalkt waren.
Und ua. bei diesen Temepraturen es vorkommen kann, das kein warmes Wasser laufen kann.
Sonst wurde von der Firma keine Arbeitsleistung vorgenommen.
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alleine die feststellung durch den handwerker ist eine arbeitsleistung!
sorry, aber das entkalken oder reinigen der siebe an wasserhähnen sind genauso mietersache wie fensterputzen.
fast vergessen, falls im mietvertrag eine klausel steht, für kleinreparaturen, mit einer festen summe die größer als 51,05€ ist, muß man das bezahlen.