Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 28.01.2013, 20:42
aladdin aladdin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigungsfristen im Mietvertrag

Hallo Forum,

ich meinem unbefristeten Mietvertrag vom Jahre 2000 steht, dass "für beide Parteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monaten, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monaten und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monaten " beträgt.

Soweit ich weiß gilt dieser Staffelung nur für den Vermieter. Ein Mieter kann doch nicht immer 12 Monate im Voraus wissen, dass er aus der Wohnung raus will.

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist dieser Klausel im Vertrag rechtskräftig und gültig? Oder gilt trotzdem für den Mieter die 3 Monatige Kündigungsrecht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen