Hallo Forum,
ich meinem unbefristeten Mietvertrag vom Jahre 2000 steht, dass "für
beide Parteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monaten, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monaten und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monaten
" beträgt.
Soweit ich weiß gilt dieser Staffelung nur für den Vermieter. Ein Mieter kann doch nicht immer 12 Monate im Voraus wissen, dass er aus der Wohnung raus will.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist dieser Klausel im Vertrag rechtskräftig und gültig? Oder gilt trotzdem für den Mieter die 3 Monatige Kündigungsrecht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.