Da es sich bei der Kündigungsklausel m.E. um die alte gesetzliche Regelung in einem Formularvertrag handelt, sind diese Fristen unwirksam.
Es gelten die neuen Kündigungsfristen (für Mieter 3 Monate) nach § 573c BGB.
Im Gesetz nachlesen:
§ 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung