Ich wohne in einer 8 - Personen Wohngemeinschaft. Wir haben normalerweise eine kleine Teeküche, um uns Essen zuzubereiten (der Vermieter möchte uns keine richtige Küche zur Verfügung stellen).
Uns stand ein kleiner 2 Plattenherd mit Backofen zu Verfügung (in etwa so:
http://www.amazon.de/Severin-Toastof...9466430&sr=8-1).
Vorgestern hat unser Vermieter diesen Herd mitgenommen, mit dem Hinweis, dass das sowieso nur eine Teeküche wäre und wir dort nicht kochen dürften. Gleichzeitig hat er uns darauf hingewiesen, dass das Kochen auf den Zimmern auch verboten sei.
Haben wir Mieter irgendeine Chance dagegen vorzugehen? Bzw. ist es rechtens seinen Mietern keinerlei Kochmöglichkeit zur Verfügung zu stellen? Wäre dies ein Grund, um der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu entgehen?