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Alt 02.02.2013, 03:37
Sange
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Standard AW: Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Zitat:
Zitat von Kastens Beitrag anzeigen
Hallo Ihr lieben,

muss mir der Vermieter einen neuen Kühlschrank kaufen wenn dieser defekt ist? Im Mietvertrag steht: Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände Einbauküche mit E-Herd, DAH, Külhschrank, Spüle.

Haben wir Anspruch auf einen neuen????

Lg
Nicht unbedingt auf einen neuen Kühlschrank, aber auf einen funktionierenden.
Der Vermieter ist nach § 535 BGB (bitte lesen) zur Instandhaltung verpflichtet.

Man könnte sogar die Miete mindern und zusätzlich eine Selbstvornahme durchführen.
Die rechtlichen Grundlagen sind die §§ 536 und 536a BGB (bitte lesen). Dies nur um dem Vermieter möglicherweise ein wenig auf die Sprünge zu helfen.

Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen: Mietrechtsgesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
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