Garagenstrom
Hallo,
ich wohne seit über fünf Jahren in einer Mietwohnung. Zu dieser Wohnung gehört eine Garage im Hof des Hauses auf gleichem Grundstück. Die Garage hat ein elektrisch betriebenes Tor, eine Steckdose sowie eine Beleuchtung.
Angeschlossen ist diese elektrische Einrichtung an den privaten Stromzähler des Vermieters. Einen Zwischenzähler gibt es nicht. Für meine Wohnung habe ich einen eigenen Stromzähler.
Nach über fünf Jahren möchte der Vermieter den Strom nicht mehr finanzieren und stellt mich vor folgende Wahl:
1. Einbau eines Zwischenzählers auf Mieterkosten mit anschließender jährlicher Abrechnung der verbrauchten KW/h.
2. Abklemmen der Stromzufuhr und Rückbau auf manuelle Schließung
Im Mietvertrag gibt es nur die Angabe, dass zur Wohnung eine Garage gehört, unter Angabe des Mietzinses für die Garage. Keine sonstigen Vereinbarungen über Nebenkosten speziell für die Garage. Demnach sind alle Nebenkosten der Garage mit der Miete abgegolten. Für die Wohnung wird folgendes definiert. Grundmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung, Garagenmiete
Nun die Fragen:
Darf der Vermieter nach dieser Zeit einfach den Strom abstellen? Der Mieter käme dann nicht mehr an sein Auto, ggf. nur noch durch die Notentriegelung. Besteht dann schon eine Nötigung?
Muss der Mieter eine Umstellung auf manuelle Schließung akzeptieren?
Muss der Mieter auf eigene Kosten einen Zwischenzähler einbauen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten
Viele Grüße
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Geändert von Slattern (03.02.2013 um 19:10 Uhr)
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