AW: Reparatur Terrassentür
Sie sollten Ihre Vermieterin per Einwurfeinschreiben noch einmal über den Mangel informieren. Geben Sie ihr 14 Tage Zeit, um in die Hufe zu kommen. Kündigen Sie ihr gleichzeitig an, dass Sie nach dem Verstreichen der Frist selbst einen Handwerker beauftragen werden und die Rechnung mit der Miete verrechnen.
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