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Alt 13.02.2013, 18:23
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten

Zitat:
Was kann ich tun?
Zuerst überprüfen, ob das Datum stimmt. Denn Sie melden sich 1 Jahr später hier mit Ihrer Frage.

Grundsätzlich in solchen Fällen lässt man sich die Originalrechnungen zeigen, damit man die Abrechnung verstehen kann.

Zitat:
Wieso ist der Abrechnungszeitraum so seltsam?
Kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie lange Sie dort wohnen und was zum Abrechnungszeitraum im Mietvertrag vereinbart ist.

Zitat:
MÜSSTE ICH NICHT ZUNÄCHST DARÜBER INFORMIERT WERDEN?
Nein! Denn die Information erfolgt mit der Abrechnung der Betriebskosten.

Zitat:
Also WARUM werden 30€ NK als Vorauszahlung veranschlagt, wenn diese offenbar garnicht ausreichen??
Das ist erlaubt. Der Vermieter müsste überhaupt keine Vorauszahlung verlangen. Nur zuviel darf er nicht kassieren.

Zitat:
Was kann ich tun?
Die Abrechnung mit dem Mietvertrag einem Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Aus der Ferne ist da nichts zu machen.
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