Zuerst überprüfen, ob das Datum stimmt. Denn Sie melden sich 1 Jahr später hier mit Ihrer Frage.
Grundsätzlich in solchen Fällen lässt man sich die Originalrechnungen zeigen, damit man die Abrechnung verstehen kann.
Zitat:
Wieso ist der Abrechnungszeitraum so seltsam?
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Kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie lange Sie dort wohnen und was zum Abrechnungszeitraum im Mietvertrag vereinbart ist.
Zitat:
MÜSSTE ICH NICHT ZUNÄCHST DARÜBER INFORMIERT WERDEN?
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Nein! Denn die Information erfolgt mit der Abrechnung der Betriebskosten.
Zitat:
Also WARUM werden 30€ NK als Vorauszahlung veranschlagt, wenn diese offenbar garnicht ausreichen??
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Das ist erlaubt. Der Vermieter müsste überhaupt keine Vorauszahlung verlangen. Nur zuviel darf er nicht kassieren.
Die Abrechnung mit dem Mietvertrag einem Mieterverein zur
Prüfung vorlegen. Aus der Ferne ist da nichts zu machen.