Zitat:
Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe.
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Wenn der Vermieter, bzw. die Schwiegereltern, das belegen können, dann gehört die Auszahlung auch denen.
Zitat:
Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.
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Und das ist natürlich schlecht, sehr schlecht.
Zitat:
Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten.
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Aber von wem bezahlt wurde, ist doch das Problem.