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Alt 16.02.2013, 11:50
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig

Zitat:
Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe.
Wenn der Vermieter, bzw. die Schwiegereltern, das belegen können, dann gehört die Auszahlung auch denen.

Zitat:
Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.
Und das ist natürlich schlecht, sehr schlecht.

Zitat:
Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten.
Aber von wem bezahlt wurde, ist doch das Problem.
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