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Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig
Stichworte: Mietrecht Mietkaution, Rückzahlung Mietkaution
Ich bin verheiratet und nun in Scheidung lebend. Die gemeinsame Wohnung wurde zum 1.12.2012 aufgelöst. Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung gewesen und habe auch die Kaution in Bar bezahlt seinerzeit. Nun habe ich die Rückzahlung der Kaution bzw. die Verrechnung mit den noch ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten vom Vermieter gefordert. Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe. Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution. Muss ich das so hinnehmen? Es gibt meinerseits keine Abtretung der Kaution. Es besteht doch lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Vermieter. Auch bezüglich der Kaution. Ist es hier nicht völlig unerheblich wer im Innenverhältnis die Kaution tatsächlich gezahlt hat. Also selbst, wenn ich mir das Geld von den Schwiegereltern geliehen haben sollte (was aber nicht der Fall ist). Zählt hier nicht nur das Außenverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter? Ich habe den Vermieter bereits mehrmals schriftlich aufgefordert ohne Erfolg. Inzwischen hat er einen Anwalt eingeschaltet mit der Eintreibung seiner Forderung von 700 EUR für ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten. Die wollen mir eine auswischen, weil ich ihre Tochter verlassen habe. Mein Vermieter ist auch der Vermieter der Schwiegereltern. Aber wofür ist die Kaution denn da, wenn sie in voller Höhe an Dritte gezahlt wird und nicht mit den Forderungen verrechnet wird. Der Anwalt bestätigt, dass ein Teil der Kaution bereits ausgezahlt wurde bzw. noch wird an den Schwiegervater und ein anderer Teil einbehalten wurde für das neue Mietverhältnis meiner Frau. Die hat nun eine kleinere Wohnung bei ihm gemietet. Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten. Vielen Dank. |
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#2
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AW: Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig
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Stichworte |
kaution, mietkaution, rückzahlung |
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