Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.02.2013, 22:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 1
Standard Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig

Stichworte: Mietrecht Mietkaution, Rückzahlung Mietkaution

Ich bin verheiratet und nun in Scheidung lebend. Die gemeinsame Wohnung wurde zum 1.12.2012 aufgelöst. Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung gewesen und habe auch die Kaution in Bar bezahlt seinerzeit. Nun habe ich die Rückzahlung der Kaution bzw. die Verrechnung mit den noch ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten vom Vermieter gefordert.

Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe.

Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.

Muss ich das so hinnehmen? Es gibt meinerseits keine Abtretung der Kaution. Es besteht doch lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Vermieter. Auch bezüglich der Kaution. Ist es hier nicht völlig unerheblich wer im Innenverhältnis die Kaution tatsächlich gezahlt hat. Also selbst, wenn ich mir das Geld von den Schwiegereltern geliehen haben sollte (was aber nicht der Fall ist). Zählt hier nicht nur das Außenverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter?

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals schriftlich aufgefordert ohne Erfolg. Inzwischen hat er einen Anwalt eingeschaltet mit der Eintreibung seiner Forderung von 700 EUR für ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten. Die wollen mir eine auswischen, weil ich ihre Tochter verlassen habe. Mein Vermieter ist auch der Vermieter der Schwiegereltern. Aber wofür ist die Kaution denn da, wenn sie in voller Höhe an Dritte gezahlt wird und nicht mit den Forderungen verrechnet wird. Der Anwalt bestätigt, dass ein Teil der Kaution bereits ausgezahlt wurde bzw. noch wird an den Schwiegervater und ein anderer Teil einbehalten wurde für das neue Mietverhältnis meiner Frau. Die hat nun eine kleinere Wohnung bei ihm gemietet. Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten.

Vielen Dank.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.02.2013, 12:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig

Zitat:
Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe.
Wenn der Vermieter, bzw. die Schwiegereltern, das belegen können, dann gehört die Auszahlung auch denen.

Zitat:
Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.
Und das ist natürlich schlecht, sehr schlecht.

Zitat:
Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten.
Aber von wem bezahlt wurde, ist doch das Problem.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
kaution, mietkaution, rückzahlung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermächtnis Auszahlung Geldbetrag durch Alleinerben spauss Erbschaft und Erbe 1 18.01.2013 18:14
Vermietung möbilierter Zimmer in einer WG - wer muss Schäden durch Dritte versichern Sommerblume80 Rechte und Pflichten 1 18.11.2012 10:11
Dritte Ehe, wie läuft das ab? Atlantica Erbschaft und Erbe 1 16.06.2012 20:38
Auszahlung der Kaution in Wohngemeinschaft katsumoto Mietrecht allgemein 1 27.04.2011 10:42
Mieterhöhung ohne Grund zulässig? willybee Miete und Miethöhe 1 11.11.2010 21:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig