Garage - Eigenbedarf
Hallo, ich hatte eine Garage der Nachbarin für ihr Auto
überlassen - mit mündlicher Vereinbarung: wenn Eigenbedarf
besteht, dann sollte die Garage wieder frei gemacht werden.
Nach 7 Jahren ist nun der Fall eingetreten, nach mündlicher Kündigung Dez 2012 weigert sich die Nachbarin, den Schlüssel herauszugeben mit der Begründung:
sie hätte ein Recht bis Ende März 2013 die Garage zu nutzen,
weil die mündliche Vereinbarung wie eine schriftliche Vereinbarung
gilt.
Ist das tatsächlich so?
Danke,
Himmelsrecht
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