AW: Garage - Eigenbedarf
1. Mietverträge können auch wirksam mündlich vereinbart werden.
2. Die Kündigung eines solchen Vertrags muss aber schriftlich erfolgen.
3. Bei einer Garage handelt es sich nicht um eine Wohnung mit den Fristen nach dem Mietrecht (die wäre 6 Monate).
4. Für Gewerberäume, und das dürfte hier wohl zutreffen, sind die Fristen so:
Die Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).
5. Akzeptieren Sie die angebotene Frist bis 31.03., denn alles andere wäre für Sie ungünstiger.
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