Hallo,
zuerst gilt es einmal die Frage zu beantworten, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Wenn diesen von beiden Mietern unterschrieben wurden, ist auch nur eine Kündigung von beiden möglich, also Ihrer Freundin und deren Freundin.
Bezüglich der Mieterhöhung und Maklerprovision gibt es Richtwerte, an die es sich zu halten gilt. Dies können Sie hier nachlesen:
Die Mieterhöhung
Höhe der Maklerprovision
Vielleicht sollten Sie den Vermieter einmal auf das Verhalten des Maklers aufmerksam machen und mit ihm besprechen, dass durch dieses Gebahren ein Folgevertrag möglicherweise verhindert werden könnte.
Mietrecht Einfach