Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.02.2013, 15:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erpressung durch Makler?

Hallo,

zuerst gilt es einmal die Frage zu beantworten, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Wenn diesen von beiden Mietern unterschrieben wurden, ist auch nur eine Kündigung von beiden möglich, also Ihrer Freundin und deren Freundin.

Bezüglich der Mieterhöhung und Maklerprovision gibt es Richtwerte, an die es sich zu halten gilt. Dies können Sie hier nachlesen:
Die Mieterhöhung
Höhe der Maklerprovision

Vielleicht sollten Sie den Vermieter einmal auf das Verhalten des Maklers aufmerksam machen und mit ihm besprechen, dass durch dieses Gebahren ein Folgevertrag möglicherweise verhindert werden könnte.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten