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Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
die Frage wäre in diesem Fall erst einmal, welchen Wert das Erbe hat. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf einen Freibetrag. Wenn ich das Verwandtschaftsverhältnis richtig interpretiere, müsste sich der Freibetrag auf 20.000 EUR belaufen.
Weiteres zum Erb Freibetrag können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach
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Hallo, danke für die Antwort aber das war ja nicht meine Frage. Ich weiß, dass die Pflegesumme für pflegende Angehörige von etwas über 5000,-€ erhöht wurde auf 20000,-€. Meine Frage war, wie kann ich belegen oder beweisen, dass ich meine Tante gepflegt habe? Kann ich eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgeben?