Sie sollten sich den Mietvertrag noch einmal genauer anschauen. Bei den Beträgen zu den Kleinreparaturen werden sicherlich andere Zahlen stehen. Welche Beträge erlaubt sind, finden Sie hinter diesem Link:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Und dort ist auch bestens erklärt welche Reparaturen zu den Kleinreparaturen gezählt werden.
Und bei den Wartungskosten für die Heizung, ich nehme an, dass es eine Gasetagenheizung ist, müssen Sie die Wartung übernehmen. Wohlgemerkt die Wartung, nicht die Reparaturen.
Und nein, ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist bindend, kann vom Mieter nur mit der gesetzlichen Frist und vom Vermieter nur unter ganz, ganz seltenen Umständen gekündigt werden.