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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Kleinreperaturen und Wartungskosten der Heizung
Hallo,
ich bin neu hier und habe heute einen neuen Mietvertag unterschrieben, bin mir aber nicht sicher ob das so Rechtens ist was im Mietvertrag steht, denn der Vermieter verlangt das ich für die Wartungskosten der Heizung einmal im Jahr aufkomme und das Kleinreperaturen in höhe von 200€ im Jahr auch zu meinen Lasten gehen. Eigentlich ist das doch Sache des Vermieters. Denn wenn jetzt mal die Heizung defekt ist und die Reperatur dafür 500€ kostet bin ich mit 200€ daran beteiligt? Muss ich das jetzt Akzeptieren weil ich den Vertrag Unterschrieben habe? Oder kann der Vermieter vom Vertrag zurück treten? Danke für Eure Antworten Gruß Didi |
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#2
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AW: Kleinreperaturen und Wartungskosten der Heizung
Sie sollten sich den Mietvertrag noch einmal genauer anschauen. Bei den Beträgen zu den Kleinreparaturen werden sicherlich andere Zahlen stehen. Welche Beträge erlaubt sind, finden Sie hinter diesem Link:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net Und dort ist auch bestens erklärt welche Reparaturen zu den Kleinreparaturen gezählt werden. Und bei den Wartungskosten für die Heizung, ich nehme an, dass es eine Gasetagenheizung ist, müssen Sie die Wartung übernehmen. Wohlgemerkt die Wartung, nicht die Reparaturen. Und nein, ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist bindend, kann vom Mieter nur mit der gesetzlichen Frist und vom Vermieter nur unter ganz, ganz seltenen Umständen gekündigt werden. |
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Stichworte |
heizung, kleinreparaturen, mietvertrag, wartung, wartungskosten |
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