Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Heizung zu klein

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.01.2013, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2012
Beiträge: 1
Standard Heizung zu klein

Hallo zusammen und gesundes neues Jahr

Mein Freund und ich sind vor 2 Monaten umgezogen. Als wir uns diese Wohnung angesehen haben war es Sommer und wir haben einfach vergessen auf die Heizkörper zu achten. Die Wohnung ist 67qm groß, wobei der Wohn- und Schlafraum 45qm hat. Dazu kommt noch, das er sehr hoch ist (man kann quasi bis zum Dach hoch gucken und sieht die Zwischenbalken). Die Wohnung wurde 1990 saniert.
Nun zu den Problemen:
1) Zwei der 8 Fenster sind noch aus Holz (die anderen wurden schon gegen Velux Plastik Fenster ausgetauscht). Als wir eingezogen sind, haben wir bemerkt das diese in den Ecken schon modrig und feucht sind. Dies wurde auch in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Jetzt haben wir festgestellt, dass es durch diese Fenster auch zieht (haben auch mal eine Kerze darunter gestellt, war absolut eindeutig). Wir wollen auf jeden Fall versuchen das wir neue Fenster aus Plastik bekommen. Müssen wir irgendwas beachten?

2) Das Hauptproblem lieg an den Heizkörpern. Wie schon gesagt, der Raum ist 45qm groß mit hoher Decke, aber es gibt nur jeweils links uns recht im Raum zwei kleine Heizkörper (40 x 50 cm). Wir haben über zwei Wochen die Temperatur gemessen: Selbst wenn alle vier Heizkörper den ganzen Tag auf 5 laufen, wird nie eine Temperatur über 19Grad erreicht. Und das ist absolut nicht akzeptabel. Wir sitzen nur mit Decken obwohl die Heizung den ganzen Tag voll läuft...
Heißt es nicht, dass eine mindest Temperatur von 21Grad erreicht werden sollte? Gilt das, wenn die Heizung 24 Stunden auf maximaler Leistung läuft, oder muss dies auch auf der Stufe 3 oder 4 erreicht werden können?
Wir haben schon den Raum mit Vorhängen getrennt um die Wärme in dem Wohnbereich ein bisschen zu halten und wir haben einige Holzplatten auf die Balken gelegt, dadurch ist die Hälfte des Raums nur noch etwa 2,50 meter hoch (Gesamthöhe geschätzt 5,50 meter). Bringt alles nichts.
Wäre nicht eine Fußbodenheizung sinnvoll? oder zumindest große Heizkörper über die Länge des Raums. Können wir soetwas fordern?


Ich danke euch im Vorraus schonmal für die Antworten



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 03.01.2013, 10:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Heizung zu klein

Zitat:
Heißt es nicht, dass eine mindest Temperatur von 21Grad erreicht werden sollte?
Ja, so ungefähr. Weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich darauf hin, dass diese Temperaturen nicht erreicht werden.

Zitat:
Wäre nicht eine Fußbodenheizung sinnvoll?
Ööh, wie soll das gemacht werden?


Zitat:
oder zumindest große Heizkörper über die Länge des Raums.
Das ist dann die Entscheidung des Vermieters, wie er Ihnen eine Temperatur verschafft, die den Vorgaben entspricht.

Mietrecht Raumtemperatur
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.01.2014, 22:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Heizung zu klein

Wenn die Heizkörper zu klein sind, um den Raum auf eine ausreichende Temperatur zu bringen, können auch Feuchtigkeitsschäden (Kondenzwasser) entstehen.

Viele Vermieter legen dann dem Mieter ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten nahe. Gerade dann, wenn es zu Schadensmeldungen durch den Mieter kommt.
Vermieter sind dann meist schnell in der Schuldzuweisung.

Weiter kann es, bei einem z.B. schlecht isoliertem Haus, zu erhöhten Heizkosten kommen, da die Wände immer wieder auskühlen.

Es gibt im Netz Listen, mit denen man anhand der Raumgröße die Größe der Heizkörper errechnen kann. Dort mal nachlesen, was denn ein(oder mehrere) ausreichend großer Heizkörper wäre.

Auf jeden Fall den Vermieter auf den Mißstand aufmerksam machen und schonmal etwas für die Heizkostennachzahlung ansparen.

Mieterschutzbund ist auch eine gute Anlaufstelle...
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
fenster, heizkosten, heizpflicht, heizung, lüften, raumtemperatur, übergabeprotokoll


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine Heizung bei Wasseraufbereitung zapp Mietrecht allgemein 7 14.11.2011 13:15
Schimmel - zusätzliche Heizung Frankenlady Reparaturen und Modernisierung 2 12.08.2011 19:35
Umstellung Heizung Öl auf Gas Restöl Amellie Betriebskosten und Nebenkosten 2 20.04.2011 12:03
Umstellung Heizung von Öl auf Gas: Restölentsorgung? Zugutmütig Mietrecht allgemein 0 18.04.2011 14:37
Heizung und Raumtemperatur wuggi Rechte und Pflichten 5 16.01.2011 18:46


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Heizung zu klein