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Alt 04.03.2013, 18:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Ein Miterbe der Erbengemeinschaft beauftragt Anwalt mit der Auseinandersetzung...

Hallo Birgit,

nach der Schilderung des Falles, sehe ich das wie Sie. Wenn die Erbteile bereits feststehen und vom Notar beurkundet wurden, dann sehe ich auch keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten.

Sollte es eine Partei doch tun, so hat Sie meiner Auffassung nach auch die Kosten zu tragen.


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