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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wir sind eine Erbengemeinschaft die zusammen eine Eigentumswohnung geerbt hat. Diese wurde schon verkauft, alles Notariell beurkundet (wer welchen Betrag erbt usw.) Der Verkaufserlös ist auf das Konto der Erbengemeinschaft gegangen. Eine Miterbin dieser hat nun eine Anwältin mit der Auseinandersetzung beauftragt. Wir warten nun schon seit über 4 Wochen auf die Auszahlung unseres Erbteils. Meine Fragen nun: Ist es überhaupt notwendig eine Anwältin zu beauftragen? Die Erbteile stehen doch fest und auch eindeutig in der Notarurkunde Wer muss die Anwältin bezahlen? Sie wäre in meinen Augen nicht notwendig und sollte daher von demjenigen bezahlt werden der sie beauftragt hat, oder? Ich möchte nun baldmöglichst meinen Erbteil erhalten und sehe keinen Grund für diese unnötige Verzögerung. Sicher kennt sich jemand auf diesem Gebiet aus. Vielen Dank. Birgit |
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#2
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Hallo Birgit,
nach der Schilderung des Falles, sehe ich das wie Sie. Wenn die Erbteile bereits feststehen und vom Notar beurkundet wurden, dann sehe ich auch keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten. Sollte es eine Partei doch tun, so hat Sie meiner Auffassung nach auch die Kosten zu tragen. Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbengemeinschaft, erbteil, immobilie, verkauf |
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