Zitat:
Ich hatte der Mieterin damals gekündigt wegen Vertrauensmissbrauch
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Und da bezweifel ich, ob diese Begründung überhaupt für eine Kündigung ausreichen. Lesen Sie bitte was das BGB zum Thema Kündigung eines Mietverhältnisses schreibt:
§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
Laut BGB zählt ein Vertrauensmissbrauch nicht zu den Kündigungsgründen.