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Alt 05.03.2013, 13:01
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Hilfe ich weis nicht mehr weiter

Zitat:
Ich hatte der Mieterin damals gekündigt wegen Vertrauensmissbrauch
Und da bezweifel ich, ob diese Begründung überhaupt für eine Kündigung ausreichen. Lesen Sie bitte was das BGB zum Thema Kündigung eines Mietverhältnisses schreibt: § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters

Laut BGB zählt ein Vertrauensmissbrauch nicht zu den Kündigungsgründen.
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