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Alt 05.03.2013, 19:04
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Beiträge: 2.349
Standard AW: Seit 6 Wochen ohne heißes Wasser und Herd!

Zitat:
PS: ach ja. Wir haben keinen Mietvertrag und wohnen dort schon über 3 Jahre..
Das ist so nicht ganz richtig, denn Sie haben einen mündlichen Mietvertrag nach BGB. Und der ist speziell in diesem Fall vorteilhafter.

Lesen Sie selbst:

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Z.B. würde die Pflicht entfallen Schönheitsreparaturen zu erledigen. Das ist hier Sache des Vermieters.
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