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Zitat von Sange
Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.11 bis 31.12.11 eines Jahres - Betriebskostenabrechnung muss bis 31.12.12 vorliegen, wenn der Vermieter Forderungen geltend machen möchte.
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ok und wie sieht es aus wenn diese falsch gewesen ist und auch diese die wir im Februar bekommen haben ? Hat er dann Anspruch darauf ?
ps vielen dank für ihre Antwort