AW: Innenhofnutzung und Kinderlärm
Hallo,
das Spielen der Kinder im Hof zu verbieten ginge nur über die Hausordnung, welche bei einer Änderung die Zustimmung aller Mieter finden müsste.
Des Weiteren kann die Geräuschkulisse normal spielender Kinder nicht als Lärmbelästigung gewertet werden. Anders ist es in den Ruhezeiten. Auch diese finden Sie in der Hausordnung. In der Regel sind dies die Zeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr und ggf. von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Es kann also nur ein wiederholtes, vernünftiges Gespräch mit den Mitmietern erfolgen mit der Bitte um Nachsicht. Wobei Sie sicherlich auch wissen, dass spielende Kinder immer schwer zu zügeln sind, Sie waren ja sicherlich auch einmal jung!
Mietrecht Einfach
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