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Innenhofnutzung und Kinderlärm

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.03.2013, 08:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2013
Beiträge: 2
Standard Innenhofnutzung und Kinderlärm

Hallo,
ich wohne mit meiner Frau in einer Wohnanlage mit 8 Parteien. Das Gebäude ist L-förmig, daraus ergibt sich ein Innenhof, der komplett gepflastert ist und auf dem 5 Stellplätze für PKWs sind.
Nun haben meine Frau und ich das Glück die Wohnung mit dem größten Balkon zu haben, was auch ein Grund für unseren Einzug war, können diesen aber nun seit drei Jahren nicht nutzen, weil Kinder von Bewohnern der Anlage als auch aus der Nachbarschaft bei gutem Wetter ständig darin "spielen". Ich schreibe dies so, da es sich eigentlich nur um lautes Gekreische oder mit dem Fahrrad-gegen- die-Wand-Gefahre handelt, ab und zu wird auch Fussball gegen einen Holzzaun gespielt.
Dies macht es für uns fast unmöglich den Balkon zu nutzen, da es ständig zu laut ist im Innenhof, der natürlich aufgrund der Hausform ordentlich hallt. In 500 Metern Luftlinie Entfernung befinden sich ein großer Park und ein Spielplatz. auch ein Gespräch mit besagtem Nachbar letztes Jahr, ob man nicht wenigstens am Sonntag Ruhe im Innenhof haben könnte, verlor nach drei Wochen wieder seinen anfänglichen Erfolg.
Kann man das Spielen im Innenhof nicht generell verbieten? Immerhin handelt es sich um PKW-Stellplätze und nicht um einen begrünten Innenhof. Mein Ziel ist es auch nicht, die Kinder ganz zu vertreiben, aber die Eltern sind so faul, gehen mit ihren Kindern nicht in Park oder auf Spielplatz, und gesprächsresistent, dass es sie zumindest gesprächsbereiter machen müsste, wenn ihre Kinder eigentlich gar nicht mehr dort spielen dürften.



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  #2  
Alt 13.03.2013, 14:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Innenhofnutzung und Kinderlärm

Hallo,

das Spielen der Kinder im Hof zu verbieten ginge nur über die Hausordnung, welche bei einer Änderung die Zustimmung aller Mieter finden müsste.

Des Weiteren kann die Geräuschkulisse normal spielender Kinder nicht als Lärmbelästigung gewertet werden. Anders ist es in den Ruhezeiten. Auch diese finden Sie in der Hausordnung. In der Regel sind dies die Zeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr und ggf. von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Es kann also nur ein wiederholtes, vernünftiges Gespräch mit den Mitmietern erfolgen mit der Bitte um Nachsicht. Wobei Sie sicherlich auch wissen, dass spielende Kinder immer schwer zu zügeln sind, Sie waren ja sicherlich auch einmal jung!


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  #3  
Alt 13.03.2013, 15:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Innenhofnutzung und Kinderlärm

Handelt es sich denn um eine Änderung der Hausordnung, wenn der Innenhof von vornherein lediglich als PKW-Stellfläche ausgewiesen war?
Wie gesagt, ich möchte nur "etwas in der Hand haben", um bei meinen Nachbarn etwas mehr Gesprächsbereitschaft zu entwickeln.
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Stichworte
balkon, hausordnung, hof, kinder, lärm, lärmbelästigung, pkw, ruhezeiten, stellplatz


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