Hallo gigabrain,
da der Mietvertrag ja unterschrieben ist, haben seine Regelungen auch wie abgefasst Bestand. Somit sehe ich leider keinen Ausweg aus den geregelten Formulierungen zu den
Schönheitsreparaturen.
Eine Frage ist natürlich, ob der Neuanstrich angemessen ist. Das bedeutet, wie lange die Wohnung von Euch bewohnt wurde und dies mit dem Rahmen der Verhältnismäßigkeit übereinstimmt. Ansonsten sehe ich leider nur die Tatsache, dass die Räume des Objekts wieder in den ursprünglichen Zustand und laut den Regeleungen des Mietvertrag zurückzuversetzen sind.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach