AW: Kündigung nicht erhalten
Das dürfte wohl daran gelegen haben, dass das falsche Einschreiben gewählt wurde. Für einseitige Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen, ist das Einwurfeinschreiben die bevorzugte Wahl. Hier bestätigt der Postbote mit seiner Unterschrift, dass das Einschreiben in den Geschäftsbereich des Empfängers gelangt ist.
Beim Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein ist die Sache erst dann gelaufen, wenn der Empfänger die Unterschrift geleistet hat. Ist der in Urlaub oder anderweitig verhindert, ist der Kündigungstermin versäumt.
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