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Alt 17.03.2013, 18:49
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung nicht erhalten

In Fällen, in denen man ganz sicher gehen möchte, dass ein Schreiben einem Empfänger zugestellt ist, gäbe es eigentlich nur den Boten, der man auch selbst sein kann - aber mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt - und dann genügt der Einwurf in den Briefkasten.

Die weiter Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Kostet nicht viel mehr als ein Einschreiben mit Rückschein.

Einwurfeinschreiben wurden auch schon durch Gerichtsurteil als nicht zugestellt angesehen, weil ein Richter glaubte, dass der Zusteller dies in einen falschen Briefkasten werfen könnte.
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