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Alt 25.03.2013, 09:00
Sange
Gast
 
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Standard AW: Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution

Der Hauptmieter ist seinen Untermietern gegenüber der Vermieter. Auch die Kautionsabsprachen mit seinen Untermietern sind davon betroffen, da die Kautionen ja von ihm gefordert wurden und auch an ihn gezahlt wurden.

Es lohnt sich den § 551 BGB mal näher zu betrachten.
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Der Mietvertrag mit seiner Vermieterin hat mit seinen Untermietern nichts zu tun.
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