Thema: Kündigung
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Alt 25.03.2013, 20:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung

In diesem Fall scheint eine Zustellung ja dennoch nachweisbar.

Ich würde ein Schreiben an die Hausverwalung richten, in welchem Sie noch einmal klar die Kündigung zum 31.05.2013 formulieren und auch sagen, dass Sie diese auf Grund des vorliegenden Rückscheins auch durchsetzen werden!

Des Weiteren sollten Sie vermerken, dass auch die Mietzahlungen nach dem Mai eingestellt werden.

Legen Sie auch Rückzahlung der Mietkaution, sowie Terminvereinbarung für einen Übergabetermin fest. Hier haben wir ein Kündigung Muster:
http://www.forum-recht-einfach.de/mu...ertrag-40.html

Dort können Sie sich Anregungen für die Formulierungen bzgl. Kaution und Wohnungsübergabe holen.


Meine Meinung:
Wenn jemand (die Hausverwaltung) da auf einen erfolgreichen Rechtstreit spekuliert, hat er meiner Meinung nach keine guten Chancen. Das sollten die auch wissen und das Risiko nicht eingehen! Diese Aussage ist aber mit Vorbehalt zu genießen, da ich kein Jurist bin!


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