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Alt 29.03.2013, 06:12
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung wg. Mindestmietdauer nicht akzeptiert - trotz drohender Arbeitslosigkei

Aber es ist nun mal so geregelt, dass z.B. ein Arbeitsplatzverlust kein Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB darstellt.
Siehe: § 543 BGB - Ausserordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Anbieten kann man dem Vermieter die Gestellung eines Nach- oder Ersatzmieters.
Ist eine solche Möglichkeit im Mietvertrag verankert, dann könnte der Vermieter nur mit einer stichhaltigen Begründung einen solchen Vorgang ablehnen.
Fehlt eine solche Vereinbarung aber, dann muss der Vermieter keinem Ersatz- oder Nachmieter zustimmen.

Es gäbe dann noch die Möglichkeit der Untervermietung. Aber auch hier ist es vom Mietvertrag und sonst ebenfalls vom Vermieter abhängig, ob er zustimmt.

Und die 3. Möglichkeit ist ein Mietaufhebungsvertrag, dem von beiden Parteien zugestimmt sein muss.
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