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Aufgequollene Arbeitsplatte - Muss Mieter zahlen?
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09.04.2013, 07:31
Sange
Gast
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AW: Aufgequollene Arbeitsplatte - Muss Mieter zahlen?
Ob Sie den Schaden zahlen müssen, kann hier nicht entschieden werden.
Aber, wenn die Platte nicht gegen einen Nässeschaden abgedichtet war, dann handelt es sich um ein Versäumnis des Vermieters.