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Aufgequollene Arbeitsplatte - Muss Mieter zahlen?
Guten Tag,
bin gerade aus einer Wohnung mit Einbauküche ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat die Vermieterin festgehalten, dass die Arbeitsplatte an einer Stelle aufgequollen ist und daher durch eine neue ersetzt werden muss. Die Kosten soll ich tragen. Zur Erklärung: Die Arbeitsplatte setzt sich aus zwei Teilen zusammen und die (nur leicht!, max. 2 mm) aufgequollene Schnittkante befindet sich wenige Zentimeter neben dem Spülbecken. Die Stelle, an der die Platten zusammen treffen, war nicht mit Silikon abgedichtet. Ich würde das als nicht fachgerechten Einbau bezeichnen und ein weiteres Aufquellen ließ sich selbst durch immer sofortiges Wischen nicht verhindern. Zudem war die Kante bereits bei meinem Einzug durch die Nutzung des Vormieters ein wenig aufgequollen. Das kann ich jedoch nicht beweisen, weil ich es leider versäumt habe, ein Einzugsprotokoll zu erstellen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten für die Erneuerung der Platte zahlen muss? Für Eure Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Claudia |
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#2
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AW: Aufgequollene Arbeitsplatte - Muss Mieter zahlen?
Ob Sie den Schaden zahlen müssen, kann hier nicht entschieden werden.
Aber, wenn die Platte nicht gegen einen Nässeschaden abgedichtet war, dann handelt es sich um ein Versäumnis des Vermieters. |
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Stichworte |
arbeitsplatte, aufgequollen, küche |
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