AW: Nachlass für Unehliches Kind
Hallo,
das Nachlassverzeichnis sollten Sie auf jeden Fall anfordern. Hier hat nach meiner Kenntnis auch der übertragene Anteil an dem Haus und Grundstück aufgeführt zu sein, da eine Schenkung und eine Übertragung rein prinzipiell das Selbe sind!
Erbrecht Einfach
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