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Alt 10.04.2013, 07:49
Sange
Gast
 
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Standard AW: Außenrollo entfernen?

Ein- oder Umbauten, die der Mieter veranlasst hat oder auch vom Vormieter übernommen hat, stehen im Eigentum des Mieters und unterliegen einer Rückbaupflicht.

Einfacher wird die Angelegenheit, wenn feststeht, wer Eigentümer dieser Sachen ist.
Bei diesem Hinweis
Zitat:
Dazu gehörte auch ein elektrisches Außenrollo, welches vom Vormieter privat eingebaut wurde.
wäre festzustellen, ob dies z.B. über eine Vereinbarung oder/und auch mit einer Geldsumme vom Vormieter an den Nachmieter übergeben wurde. Wenn ja, dann ist es Eigentum des Mieters.

Wenn dagegen in keinem Übernahmeprotokoll vom Vermieter dieses Rollo auftaucht, dann kann man davon ausgehen, dass es zur Mietsache gehört.

Insgesamt ist so ein Vorgang natürlich nicht über ein Forum zu klären. Hier ist u.U. anwaltliche Hilfe erforderlich.
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