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Alt 11.04.2013, 06:53
Sange
Gast
 
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Standard AW: Zulässige Höhe Instandhaltungskosten

Der Mietvertrag kann nicht pauschal die "Instandhaltungskosten" auf den Mieter abwälzen.
Die
Zitat:
Vom Mieter zu zahlende Kleinreparaturen sind in der entsprechenden Mietvertragsklausel auf die Teile der Mietsache zu beschränken, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (BGH VIII ZR 91/88, WM 89, 324)
... und nun hätte die Aufzählung der Teile zu erfolgen.

Zu den Höchstgrenzen ist zu bemerken, dass immer noch nach BGH-Urteil 150.-DM bzw. 75.-€ als Höchstbetrag für eine einzelne Reparatur gilt. Ja, es gibt auch ein Urteil dass einen höheren Betrag zugebilligt hat. Ich glaube es waren 100.-€.
Für den Jahreshöchstbetrag, falls mehrere Kleinreparaturen anfallen, gilt ein Betrag von bis zu 200.-€. Die 8% usw. wären dann anzunehmen, wenn in Verbindung mit der Kaltmiete ein niedrigerer Betrag errechnet würde.

Ist eine solche "Kleinreparaturklausel" nicht exakt nach rechtlichen Vorgaben vereinbart dann ist sie, trotz Unterschrift im Mietvertrag, unwirksam.

Ja, und es gibt auch Ausnahmen bei Luxuswohnungen.

Mehr sollte hier dann doch über einen Fachanwalt erfragt werden.
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