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4. darf ich bei Einsichtnahme der Rechnungen Fotos per Handy machen???
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Ja, dieses Recht hat man als Mieter.
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Danke allen die sich hier mit Rat & Tat beteiligen
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Ich will mal so sagen, hier ist ein Forum, das Tipps und Ratschläge gibt. Sie erwarten aber eine kostenlose Rechtsberatung. Und das darf und kann ein Forum nicht leisten.
Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Mietrecht beraten, dem Sie dann auch den Mietvertrag und die anderen Unterlagen vorlegen können.
Aber ganz ehrlich. Wer so naiv ist und den Weg einer korrekten Abrechnung verlässt, darf sich nicht wundern, dass er ausgenommen wird.