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Alt 24.04.2013, 15:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung einer Wohnung vor Einzug

Eine Kündigung vor dem Einzug ist leider nur möglich, wenn der Vermieter nicht dafür sorgt, dass die gemietete Wohnung zum Zeitpunkt des Einzuges den vertraglich vereinbarten Zustand hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen wurden.


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