AW: Kündigung einer Wohnung vor Einzug
Eine Kündigung vor dem Einzug ist leider nur möglich, wenn der Vermieter nicht dafür sorgt, dass die gemietete Wohnung zum Zeitpunkt des Einzuges den vertraglich vereinbarten Zustand hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen wurden.
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|