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Alt 25.04.2013, 11:32
cato cato ist offline
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Standard AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

um solche Dinge sauber zu Lebzeiten zu regeln, sollten Sie über das Verfassen eines Testaments nachdenken. In Ihrem Fall sollten Sie den Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Einen entsprechenden Vordruck haben wir hier:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster

Des Weiteren ist in dem Testament Muster eine beispielhafte Klausel zu Nacherben und dem Pflichtteilsanspruch enthalten.

Auch wenn es sich bei der Vorlage um ein Einzeltestament handelt, so sind die Formulierungen parallel auf ein gemeinschaftliches Testament anzuwenden.

Erbrecht Einfach
Danke für Ihre Antwort.
Wir sind mit dem Verfassen eines Testaments beschäftigt. Ich habe den vollständigen Text des BGB mit dem Erbschaftsgesetz vorliegen.
Die gegenseitige Einsetzung der Ehepartner als Erben beseitigt nicht den Pflichtteilsanspruch der Eltern der Ehepartner. Das ist das Problem.

Wir möchten gerne wissen, welche Teile aus dem Besitz des Verstorbenen zum Nachlass gehören, vor allem ob die Anteile an der selbst bewohnten Immobilie zum Nachlass gehören.

Wir haben sich widersprechende Informationen dazu, obwohl dieser Sachverhalt heutzutage so häufig auftreten sollte, dass ein Notar oder ein Anwalt diese Frage aus dem FF beantworten können müsste. Aber leider nein.

Danke nochmals für Ihr Interesse.


P.S.
Ich weiss leider nicht, was ein "Nacherbe" ist.
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