Der Pflichtteilsanspruch ist nicht auszuschließen. Es heisst ja auch "Pflichtteil".
Sie sollten sich vielleicht hier auch noch einmal über das Berliner Testament informieren:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Vordrucke dazu finden Sie auch schnell bei Google. Wenn Sie sich dort gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann geht der "gesamte Besitz" an den überlebenden Ehegatten weiter.
Dort wird dann auch klar, was ein Nacherbe ist: Das ist in diesem Fall der Schlusserbe nach dem Versterben beider Ehegatten, z.B. der Sohn oder die Eltern.
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