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Alt 26.04.2013, 13:54
Klaus5874 Klaus5874 ist offline
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Standard Kündigung - obwohl Mietbeginn noch nicht erfolgte?

Vor drei Tagen hat ein potenzieller Mieter mit mir einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen - abgestimmter Mietbeginn: 1. Juni 2013. Heute meldet sich der zukünftige Mieter mit der Bitte, den Vertrag zu stornieren, da er nicht sicher sei, ob er dauerhaft die Miete zahlen könnte.
Wie sieht die Situation für mich rein rechtlich aus - könnte ich darauf bestehen, dass mir 3 Monats-Kaltmieten (Kündigungsfrist) gezahlt werden? Oder gibt es gesetzliche Sonderregelungen bei geschlossenen aber noch nicht "aktiven" Mietverhältnissen?

Danke für entspr. Tipps oder Hinweise auf Urteile bzw. anerkannte Regelungen.



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