AW: Kündigung - obwohl Mietbeginn noch nicht erfolgte?
Der Mieter muss mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Das wäre frühestens zum 31.07. möglich. Fällig wird die komplette (Brutto)miete, zuviel gezahlte Betriebskostenvorauszahlungen gibt es mit der jährlichen Abrechnung zurück.
Auch sollte man dem Mieter mitteilen, dass Stornierungen und Rücktritte von einmal abgeschlossenen Mietverträgen nicht möglich sind.
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