AW: Kündigung - obwohl Mietbeginn noch nicht erfolgte?
Hallo,
sobald der Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist, ist er gültig. Ein Rücktrittsrecht kenne ich persönlich nicht im Mietrecht. Somit haben Sie Anspruch auf mindestens drei Monatsmieten, je nachdem, ob der neue Mieter auch gleich ordnungsgemäß kündigt.
Problem was ich sehen könnte, wäre die Verweigerung der Zahlung durch den Mieter, da er laut Ihren Aussagen ja nicht allzu "liquide" erscheint. Dann bliebe Ihnen der Rechtsweg nicht erspart. Oder Sie schließen gleich einen Aufhebungsvertrag und "stornieren" den Mietvertrag.
Oder Sie verpflichten den Mieter zur Nachmietersuche, wobei Sie natürlich dann das letzte Wort haben, ob Sie einen gestellten Nachmieter dulden oder nicht!
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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