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Alt 27.04.2013, 09:33
Sange
Gast
 
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Standard AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?

Wenn der Mieter die Abrechnung mit dem Guthaben vorliegen hat, dann hat er gegenüber dem Vermieter den Anspruch auf Auszahlung innerhalb 4 Wochen.

Der Vermieter gerät mit der ersten Mahnung (ca.14 Tage) in Verzug.

Man könnte so einen Fall nun seinem Anwalt übergeben oder mit den Mietzahlungen aufrechnen.

Ich verstehe das Hin und Her nicht. Und solche Sprüche
Zitat:
Habe echt keine Lust mich juristisch damit auseinander zu setzen .....
können Sie einfach in einem Rechtsforum vergessen. Genauso wie eine Rechtsberatung.
Wenn Sie Ihr Geld haben möchten, dann sollten Sie auch selbst die Initiative ergreifen und nicht andere damit Löchern.
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