Zitat:
"ja, das kann der Vermieter so verlangen"
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Die Antwort auf diese Frage wird der von mir angesprochene Anwalt sicherlich gerne beantworten, einem Forum ist Rechtsberatung untersagt. Aber bitte überlegen Sie selbst, Sie haben vereinbart, was im Falle Ihres Auszugs mit dem Heizöl zu passieren hat. Wenn jetzt der Vermieter eine andere Heizungsart wählt, ist meiner Meinung nach der Vermieter auch für das noch vorhandene Heizöl zuständig.